Heilpraktiker Psychotherapie - Heilung für die Seele

Wenn die Psyche erkrankt ist oder ein Mensch in seinem Leben nicht mehr weiter kommt - vielleicht sogar verzweifelt, gibt es verschiedene Stellen, an die er sich wenden kann. Das können Psychiater oder Psychotherapeuten sein, sehr stark eingeschränkt der psychologische Berater - oder der Heilpraktiker Psychotherapie. Dadurch, dass in den letzten Jahren die Wartelisten bei Psychotherapeuten immer länger wurden, wurde der Heilpraktiker Psychotherapie für viele Leidende eine gute Alternative.

Diese Berufssparte gibt es allerdings noch nicht lange. Ursprünglich war die Psychotherapie noch in den "großen" Heilpraktiker eingebunden. Erst in den 90er Jahren gab es hier einen Umbruch und immer mehr Patientinnen und Patienten ließen sich vor dem Gesundheitsamt nur auf die Fachrichtung Psychotherapie prüfen. Nach einigen Hin- und Her - auch in Hinblick auf die Anrechenbarkeit mit den Krankenkassen, gibt es nun eine einheitliche Regelung, sowohl in Hinblick auf die Berufsbezeichnung, die Prüfungsordnung als auch die Möglichkeit, einige Leistungen von Krankenkassen übernehmen zu lassen. Letzteres ist, wenn entsprechende Zertifikate des Therapeuten vorliegen, bei den Methoden "Verhaltenstherapie", "Psychoanalyse", "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" und auch "Systemische Therapie" möglich.

Vor der Aufnahme einer Tätigkeit als Heilpraktiker Psychotherapie steht zunächst eine knapp anderthalb-jährige Grundausbildung, die durch weitere Seminare ergänzt werden sollte. Am Ende steht eine Prüfung vor dem jeweiligen Gesundheitsamt, bei der Fachwissen und Befähigung abgefragt werden. Diese Prüfung besteht zumeist aus zwei Teilen - einem schriftlichen und einem mündlichen Test.

Nach bestandener Prüfung darf der Betreffende als Heilpraktiker Psychotherapie tätig werden. Im Vorfeld besteht die Möglichkeit, sich "Psychologischer Berater" nennen. Jener psychologische Berater darf jedoch keine therapeutischen Maßnahmen durchführen. Ein Heilpraktiker Psychotherapie kann hingegen in allen Bereichen der psychischen Störungen oder Konflikten tätig werden, zum Beispiel in der Einzel- oder Familientherapie, bei Angststörungen, Depression, Zwang etc. Einzige Einschränkungen sind, dass er keine Rezepte ausstellen, keine Substanzen verabreichen darf. Außerdem muss er bei akuter Gefahr der Eigen- oder Fremdgefährdung, bei Psychosen, starken Essstörungen, körperlichen Erkrankungen oder bei Drogenabhängigkeit seinen Patienten abgeben - zum Beispiel an eine Notfallambulanz, einen Arzt oder eine Klinik.